ARBEITSKREIS "LANDSHUTER MODELL"
DIE AUFGABE DES JUGENDAMTES
Wenn sich Eltern trennen, finden sich die Kinder in einer für sie komplett neuen Lebenssituation wieder. Sie sind traurig, wütend, hilflos und fühlen sich schuld an der Trennung der Eltern.
Kinder stehen zwischen ihren Eltern und leiden; sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen, zu wem sie halten sollen; sie haben Angst einen Elternteil zu verlieren. Sie entwickeln dann nicht selten
ein auffälliges Verhalten oder werden sogar psychisch krank.
Das Jugendamt wird durch das Familiengericht unverzüglich über den Antrag eines Elternteils, sowie über den anberaumten Anhörungstermin informiert. Die MitarbeiterInnen des Jugendamtes nehmen sofort
telefonisch Kontakt mit den Eltern auf und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin. Bereits in diesen Gesprächen soll nach möglichen einvernehmlichen Lösungen gesucht werden.
In der Regel wird auch mit den Kindern gesprochen.
Im gerichtlichen Anhörungstermin berichtet das Jugendamt über die Gespräche und die erzielten Ergebnisse. Sollte hier zwischen den Eltern keine Einigung möglich sein, werden sie vom Jugendamt in eine
Elternberatungsstelle vermittelt.
Sofern spezielle Hilfestellungen (z.B. therapeutische Unterstützung) für die betroffenen Kinder notwendig sind, erfolgt eine Beratung hinsichtlich geeigneter Fachstellen.
Wir wollen Eltern und Kinder bei der Neuorientierung unterstützen und zum Wohl der Kinder zur Reduzierung vorhandener Elternkonflikte beitragen.
