ARBEITSKREIS "LANDSHUTER MODELL"

DAS FAMILIENGERICHTLICHE VERFAHREN

Mit dem Landshuter Modell und dem Inkrafttreten des FamFG zum 01.01.2009 hat sich die Verfahrensgestaltung in den familiengerichtlichen Streitfällen gewandelt.

 

Wie sich das gerichtliche Vorgehen jetzt gestaltet, ist aus dem Merkblatt des Familiengerichts zu ersehen. Während das Familiengericht nach traditionellem Verständnis eher die letzte Station darstellte, wenn Familienkonflikte nicht mehr lösbar schienen und die Beteiligten deshalb eine gerichtliche Entscheidung anstrebten, sehen wir FamilienrichterInnen unsere Aufgabe heute anders: Eine Gerichtsentscheidung soll erst dann ergehen, wenn Kindeswohl nicht anders gesichert werden kann.

Cirka zehnjähriges Mädchen mit dunklen langen Haaren, die zu Zöpfen geflochten sind, schaut etwas schüchtern lächend in die Kamera. Eine Gesichtshälfte ist nicht komplett zu sehen. Foto: 1&1 Media-DB

 

Vor allem geht es uns darum, den Erwachsenen die Rechte ihrer Kinder und ihre eigenen Verpflichtungen um das Kindeswohl nahezubringen und ihnen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Über unseren fachlichen Austausch im Arbeitskreis "Eltern bleiben Eltern - Landshuter Modell" haben wir diesbezüglich ein breites Spektrum.

 

Wenn Kindeswohl gefährdet ist oder wenn es andere Konflikte gibt, ist das Familiengericht schon zeitig anzurufen.

Manchmal genügen Gespräche beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle oder auch eine Mediation, manchmal ist eine Familientherapie hilfreich. Auch der begleitete Umgang oder die Einschaltung einer/s Sachverständigen können zur Klärung der bestehenden Probleme nötig sein.

 

Oft wird für das betreffende Kind ein/e Verfahrenspfleger/in bestellt, der/die als "Anwalt des Kindes" dessen Interessen im familiengerichtlichen Verfahren eigenständig vertritt. Zur Stärkung der Eltern gibt es außerdem viele individuelle Hilfsangebote. Bei unserer Arbeitsweise setzen wir voraus, dass die Eltern sich auf eine solche Unterstützung einlassen und ihrerseits umdenken:

                

Beim Familiengericht erreichen sie nicht

"Sieg" oder "Niederlage",

sondern sind aktiv gefordert bei der

Lösung ihrer Sorgerechts- oder

Umgangsprobleme.


Wir sehen es als Ausdruck elterlicher Verantwortung, sich mit den eigenen Bedürfnissen zum Wohl der Kinder zurückzunehmen und sich auf einen beratenden und begleitenden Prozess einzulassen, den das Familiengericht leitet. Können oder wollen Eltern nicht aktiv und konstruktiv mitwirken, so wird das Familiengericht dies bei einer erforderlich werdenden Gerichtsentscheidung bewerten und berücksichtigen müssen.

 

Das Bild, vermutlich eine Fotomontage, zeigt einen kleinen Jungen im Profil, vor dessen Nase sich eine Libelle im Anflug auf die Nasenspitze befindet. Der Junge schielt deshalb leicht.  Foto: 1&1 Media-DB

Eltern, die ihre ureigene Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder selbst wahrnehmen können, sind immer die stärkeren Eltern als solche, die vor dem Familiengericht auf die Durchsetzung ihrer persönlichen Bedürfnisse bedacht sind.